Hygienekonzept SV Hecklingen

Maßnahmen zur Vermeidung einer Ausbreitung des Covid19 Virus

Allgemeine Grundsätze

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.

Das Hygienekonzept basiert auf der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung –CoronaVO) vom 27.03.2021 sowie dem Hygienekonzept des Südbadischen Fußballverband vom 10.03.2021.

Das Hygienekonzept wird auf Grundlage der politischen Vorgaben stetig angepasst.

Hygienebeauftragter des SV Hecklingen ist Michael Joos, 1. Vorsitzender. Er ist für sämtliche Anliegen und Anfragen des Trainings- und Spielbetriebs beim SV Hecklingen zuständig. Er informiert sich täglich über den aktuellen Inzidenzwert im Landkreis Emmendingen. Er entscheidet bzw. organisiert den Trainingsbetrieb.

Die Missachtung des Hygienekonzeptes zieht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach sich.

Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln

  • Mindestabstand von 1,5 m einhalten, außer während der aktiven Spielsituation
  • Keine Begrüßungsrituale, kein Abklatschen, keine Umarmungen, kein gemeinsames Jubeln oder ähnliches.
  • Kein Spucken oder Naseputzen auf dem Spielfeld
  • Beachten von Hust-und Niesetiketten (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
  • Regelmäßiges Händewaschen (mind. 30 sec) oder Desinfektion der Hände.

Gesundheitszustand

  • Bei Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius, Atemnot oder Erkältungssymptome bitte zu Hause bleiben und einen Arzt kontaktieren
  • Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt wird der Spieler für mindestens 14 Tagen aus dem Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen.

Bekanntgabe

Jeder Spieler und Trainer, der am Training oder an den Fußballspielen teilnimmt, sowie jeder Zuschauer muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich daranhalten.

Das Hygienekonzept wird durch Aushang am Eingang des Sportgeländes, sowie durch Präsentation auf der Homepage www.svhecklingen.de bekanntgegeben. Weiterhin wird das Hygienekonzept über Messenger-Dienste an jeden Trainer, Spieler und Eltern von Jugendspielern weitergeleitet.

Bei Fußballspielen, sobald wieder erlaubt, wird das Hygienekonzept der gegnerischen Mannschaften und dem Schiedsrichter zugestellt.

Aufenthalt in den geschlossenen Räumen

  • Der Zugang zu den Toiletten erfolgt über den nördlichen Eingang des Vereinsgebäudes.
  • Der Ausgang erfolgt über den östlichen Haupteingang des Vereinsgebäudes.
  • Das Vereinsgebäude darf nur einzeln betreten werden.
  • Beim Betreten des Gebäudes herrscht Maskenpflicht.
  • Die Umkleidekabine und die Duschen bleiben geschlossen.
  • Die Fenster im Toilettenbereich sind während dem Aufenthalt geöffnet.
  • Auf den Toiletten werden Desinfektionsmittel bereitgestellt.

Trainingsbetrieb

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 im Landkreis Emmendingen wird der kontaktarme Gruppensport auf dem Sportgelände bis 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren erlaubt.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 im Landkreis Emmendingen wird der kontaktarme Gruppensport mit maximal 10 Personen auf dem Sportgelände erlaubt.
  • Gleichzeitig dürfen nur zwei Gruppen (getrennt auf den jeweiligen Rasenflächen) das Sportgelände benutzen.
  • Auf dem Sportgelände werden ausreichend Desinfektionsmittel bereitgestellt.
  • Am Ende der Übungseinheiten werden alle Spielgeräte desinfiziert.

Datenerhebung

  • Jeder Teilnehmer am Trainingsbetrieb hat beim Übungsleiter seinen Vor- und Zuname, seine Wohnanschrift und seine Erreichbarkeit anzugeben.
  • Die Daten werden für die etwaige Nachverfolgung von Infektionsketten benötigt.
  • Die Daten werden beim Hygienebeauftragten für vier Wochen aufbewahrt und im Anschluss vernichtet.
  • Bei einer Infektion am besagten Tag werden die Daten an die zuständige Behörde weitergeleitet.
  • Bei einer Weigerung die Daten abzugeben, ist eine Teilnahme nicht möglich.

Hecklingen im Mai 2021